Energieausweise

Ein Energieausweis wird für den Verkauf, sowie für die Neuvermietung einer Immobilie benötigt. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung. Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Wohngebäuden ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung der Immobilie vorzulegen, anderenfalls können empfindliche Bußgelder drohen.


Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen, der Energieverbrauchsausweis und der Energiebedarfsausweis.

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis gibt die energetische Qualität eines Gebäudes anhand normierter Rahmenbedingungen aus. Für die Bewertung des Energiebedarfs muss der bauliche Zustand der beheizten Gebäudehülle (z. B. Wände, Kellerdecke, Dach, Fenster, Türen) und die Qualität der Heizungsanlage betrachtet werden.

Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis gibt den Verbrauch der Gebäudenutzer für Heizung und Warmwasser an. Die Berechnung des Energieverbrauchs erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre.

Je nachdem welche Voraussetzungen für Ihr Objekt vorliegen, erstellen wir den richtigen Ausweis für Ihr Gebäude.

Im Zuge der klimapolitischen Ziele innerhalb der EU bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, bzw. in Deutschland bis 2045, wird dem Energieausweis in den nächsten Jahren als Vergleichsinstrument immer größere Bedeutung zugemessen werden.

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