Unser Förderrechner

Für selbstnutzende Wohneigentümer bei Austauch von Öl-, Gas- (älter als 20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher Heizung bis spätestens 2028. Danach Reduzierung um 3% alle 2 Jahre.

Für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuerenden Einkommen unter 40.000 EUR.

Wärmepumpen-Bonus, wenn Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürliche Kältemittel.

Sie erhalten den Emissionsminderungszuschlag, wenn Sie Biomasseanlagen errichten, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 EUR

Vorhaben unter 300 EUR sind nicht förderbar.

Ihr Gebäude muss für eine Förderung gem. BEG mindestens 5 Jahre alt sein, bzw. 10 Jahre für Energieberatung.

Förderfähiger Betrag:

Anzahl Wohneinheiten:

(max. Fördersumme: )

Fördersatz:

Beraterhonorar:

Ihre Förderung:

Der Förderrechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Die mögliche Förderung basiert auf Ihren getätigten Eingaben und soll Ihnen eine erste Preisindikation geben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.

©RUSSELL Energieberatung; Stand 01.09.2024

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