Unser Förderrechner
Vorhaben unter 300 EUR sind nicht förderbar.
Ihr Gebäude muss für eine Förderung gem. BEG mindestens 5 Jahre alt sein, bzw. 10 Jahre für Energieberatung.
Förderfähiger Betrag:
–
Anzahl Wohneinheiten:
–
(max. Fördersumme: –)
Fördersatz:
–
Beraterhonorar:
–
Ihre Förderung:
–
Der Förderrechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Die mögliche Förderung basiert auf Ihren getätigten Eingaben und soll Ihnen eine erste Preisindikation geben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.
©RUSSELL Energieberatung; Stand 01.09.2024